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Elektrisch fahren und THG-Quote sichern.


Mit Ihrem Elektroauto leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und tragen aktiv dazu bei, schädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren - und das wird vom Gesetzgeber belohnt.
Melden Sie Ihr Elektroauto jetzt für den THG-Quotenhandel an und erhalten Sie eine jährliche Prämie für Ihre eingesparten CO₂-Emissionen. 

Was steckt dahinter?

Die Treibhausgasquote (kurz THG-Quote) wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Treibhausgase im Verkehrssektor zu reduzieren und so die gesetzten Klimaziele zu erreichen.
Betroffen sind hiervon vor allem Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben – wie z.B. Mineralölfirmen – die besonders viel zum CO2-Ausstoß des Verkehrssektors beitragen. Um ihre Emissionen zu senken bleiben diesen Unternehmen zwei Möglichkeiten: der Umstieg auf emissionsärmere Kraftstoffe, wie z.B. Biodiesel, oder der Ausgleich der Emissionen mittels dem Kauf von THG-Quoten. Letztere können von Unternehmen erworben werden, die emissionsarme Kraftstoffe - wie z.B. Strom für Elektromobilität - vertreiben. Und hier kommen wir zusammen mit unserem Partner eQuotNow ins Spiel. 

So funktioniert die THG-Prämie

1. Online registrieren
Melden Sie sich ganz einfach über das nachfolgende Formular zur THG-Quote bei unserem Partner eQuotNow an.

2. Fahrzeugschein hochladen
Laden Sie ein Foto Ihres Fahrzeugscheins (JPG-/ oder PDF-Datei) hoch. (Nur von der Vorderseite)

3. Prüfung durch das Umweltbundesamt
Ihr Antrag wird offiziell geprüft.

4. Prämie erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Prämie von eQuotNow direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Nach der Registrierung erhalten Sie Zugangsdaten, mit denen Sie den aktuellen Bearbeitungsstatus jederzeit unter THG-Markt einsehen können.

Prämie für 2026

Fahrzeugtyp
Erlös pro Jahr
PKW M1
285 €
Transporter N1
427,50 €
LKW N2
2.935,50 €
LKW N3
4.759,50 €
Bus M3
10.260 €
Preisstand 21.08.2026

 


Häufige Fragen

Für die Anmeldung zur THG-Quote sind ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge zugelassen. In Ihrem Fahrzeugschein erkennen Sie das auch am Feld P.3 Kraftstoffart „Elektro“. Hybrid-Fahrzeuge, Plug-In Hybride zählen nicht dazu, ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Fahrzeuge. Wichtig: Anmelden kann sich nur die Person, die im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist. Damit Ihre Anmeldung überprüft werden kann, laden Sie bitte ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins (Vorderseite) hoch. Gut zu wissen: Wenn Sie Halter von mehreren zugelassenen E-Fahrzeugen sind, können Sie die THG-Quote problemlos für jedes davon vermarkten. Laden Sie dazu einfach alle entsprechenden Fahrzeugscheine hoch.

Eine Anmeldung eines Elektrofahrzeugs für das jeweilige Verpflichtungsjahr ist bis spätestens 31. Oktober des entsprechenden Jahres möglich.

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben und Unterlagen durch das Umweltbundesamt erhalten Sie Ihre THG-Quote von unserem Partner eQuotNow überwiesen.

Nein. Der Service ist für Sie vollkommen kostenlos.

Nein, Sie dürfen Ihr Fahrzeug pro Kalenderjahr nur bei einem Anbieter anmelden, um Ihre THG-Quote zu vermarkten.

Nein. Außer Sie oder Ihre Firma sind im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen.

Grundsätzlich ja, denn als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen. Allerdings kann die THG-Quote für jedes Elektroauto nur einmal jährlich angemeldet werden. Das heißt, falls ein Vorbesitzer die THG-Quote für das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits vermarktet hat, können Sie die Prämie erst für das Folgejahr beantragen.

Das ist kein Problem. Sie erhalten Ihre THG-Quote trotzdem für das ganze Kalenderjahr. Der neue Besitzer des E-Fahrzeugs kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr dafür anmelden.

Wenn Sie ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft haben und sich der Vorbesitzer bereits für die Vermarktung seiner THG-Quote bei einem dritten Anbieter angemeldet hat, so können Sie sich leider im entsprechenden Kalenderjahr nicht für die THG-Quote anmelden.

Es können nur Fahrzeuge angemeldet werden, die zulassungspflichtig sind und für die es einen Schätzwert gibt, aktuell M1, M3, N1, N2 und N3.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter vertrieb@stw-vilsbiburg.de oder telefonisch unter 08741 9644-60 zur Verfügung.